Wir haben demnächst freie Parzellen zu vergeben. Wenn Sie Interesse haben, schreiben Sie eine kurze Bewerbung an den Vorstand (stahmeln-sued@gmx.de).
Viele Menschen träumen davon, eigenes Obst und Gemüse anzubauen, ihre Kreativität im Grünen auszuleben oder einfach Ruhe und Erholung in der Natur zu finden. Da stellt sich schnell die Frage: Wie komme ich zu einem Kleingarten?
Bevor man sich jedoch mit dem „Wie“ beschäftigt, ist es wichtig zu wissen, was es bedeutet, Kleingärtnerin oder Kleingärtner zu sein:
- Mitgliedschaft im Verein
Wer einen Garten in unserer Anlage pachten möchte, wird Mitglied im GV Stahmeln-Süd e.V. Damit verbunden ist die Bereitschaft, sich mit den eigenen Fähigkeiten in die Gemeinschaft einzubringen, gemeinnützige Aufgaben zu übernehmen und am Vereinsleben teilzunehmen. Über die Aufnahme als Mitglied entscheidet der Vorstand. - Einhaltung von Vorschriften
Grundlage des Kleingartenwesens ist das Bundeskleingartengesetz, ergänzt durch unsere Gartenordnung. Diese regeln u.a., dass mindestens ein Drittel der Fläche für den Anbau von Obst und Gemüse genutzt wird, chemische Dünger und Pflanzenschutzmittel nur in geringem Umfang erlaubt sind, Ruhezeiten eingehalten werden müssen und das Erscheinungsbild der gesamten Anlage nicht durch übermäßiges Unkraut oder hohe Gehölze beeinträchtigt werden darf. - Pacht statt Kauf
Der Gartenboden bleibt Eigentum des Vereins. Beim Eintritt übernehmen Sie Laube und Bepflanzung vom Vorpächter – nicht jedoch das Grundstück selbst. - Kosten und Pflichten
Ein Garten ist kein kostenloses Vergnügen: Neben der jährlichen Pacht entstehen Kosten für Versicherung, Vereinsbeiträge sowie für Pflege und Gestaltung des Gartens. Der Anbau zu gewerblichen Zwecken ist ausdrücklich untersagt.
Wenn Sie diese Rahmenbedingungen akzeptieren und sich vorstellen können, einen Garten in unserer Anlage zu übernehmen, schreiben Sie eine kurze Bewerbung an den Vorstand (stahmeln-sued@gmx.de). Wir führen dort eine Warteliste.
