Wer einen Kleingarten pachtet, muss ihn nicht nur hübsch gestalten, sondern auch nutzen – und zwar zur Selbstversorgung. Laut Bundeskleingartengesetz (§1) und einem BGH-Urteil von 2004 gilt: Mindestens ein Drittel der Gartenfläche muss für den Anbau von Obst und Gemüse verwendet werden. Bei einer typischen Gartengröße von bis zu 400 m² entspricht das ca. 130 m² Anbaufläche.
Was zählt als Nutzfläche?
- Gemüsebeete, Obstgehölze, Kräuterbeete, Kompost, Hoch- und Hügelbeete
- Auch Wege innerhalb dieser Flächen zählen dazu
- In Mischkulturen zählt die ganze Fläche, wenn Obst und Gemüse überwiegen
- Zierpflanzen und reine Blumenflächen zählen nicht
Wie wird gemessen?
- Flächenkulturen (z. B. Beete, Gewächshäuser): ganze Fläche + Bearbeitungswege
- Raumkulturen (z. B. Spalierobst, Kletterpflanzen): je nach Wuchsform berechnet, z. B. Länge × 1 m
- Obstgehölze: Nur bis zu 50 % des vorgeschriebenen Drittels anrechenbar
Wichtig: Nur gesunde und ertragreiche Pflanzen zählen – kranke oder ungepflegte Bäume nicht.
Beispiel: Wie viel Anbaufläche braucht ein 600 m²-Kleingarten?
Laut Gesetz muss mindestens ein Drittel der Fläche für den Anbau von Obst und Gemüse genutzt werden.
Rechnung:
600 m² × 1/3 = 200 m² Anbaufläche erforderlich
Das bedeutet: Auf deiner Parzelle müssen mindestens 200 m² mit Nutzpflanzen wie Tomaten, Salat, Zucchini, Beerensträuchern oder Obstbäumen bepflanzt sein. Dabei zählt auch:
- Hochbeete und Fruchtfolgebeete
- Kompostfläche
- Wege innerhalb dieser Beete
- Spalierobst oder Klettergemüse (z. B. Stangenbohnen)
Aber Achtung bei Obstbäumen:
Maximal die Hälfte der 200 m² darf durch Obstgehölze abgedeckt werden → höchstens 100 m² für Obstbäume.
Was zählt nicht?
Zierpflanzen, reine Blumenbeete oder nicht gepflegte, ertragslose Obstbäume werden nicht angerechnet.
