Dokumente

Bauantrag

Grundsätzlich ist zu jeder geplanten Baumaßnahme ein Bauantrag zu stellen. Dieser ist zunächst an den Vorstand zu geben. In Fällen, die die Laube oder einen Schuppen betreffen, muss der Vorstand auch noch die Genehmigung des Kreisverbandes einholen (mit 30,- Bearbeitungsgebühr).

Satzungen

Versicherung

Feuer-, Einbruchdiebstahl-, Beraubungs-, Gruppenunfall- und Gruppenhaftpflichtversicherung – kurz: „Laubenversicherung“

Eine „Laubenversicherung“ ist obligatorisch. Wir bieten unseren Pächtern an eine „Laubenversicherung“ über einen Rahmenvertrag des Kreisverbandes abzuschließen. Wahlweise können sie auch eine eigene Versicherung abschließen – das ist dann dem Vorstand entsprechend zu melden.