Waldschenke

Das Gelände des Vereinsheims „Waldschänke“ wird in erster Linie für vereinsinterne Veranstaltungen genutzt – dazu zählen unter anderem Versammlungen, Feste und sonstige Aktivitäten des Vereins.

Darüber hinaus steht es allen Vereinsmitgliedern bei Bedarf und Verfügbarkeit auch für private Zwecke zur Verfügung. Die Nutzung durch den Verein hat dabei stets Vorrang vor privater Nutzung. Die private Nutzung ist beim Vorstand vorzugsweise per Mail anzumelden.

Der Kalender zeigt die aktuellen Vermietungen:

 


Die Nutzungsgebühr für private Zwecke beträgt 20 € pro Nutzung zzgl. 20 € für einen Gartenpavillon (Auf- und Abbau durch den Nutzer).

Die private Nutzung erfolgt auf eigene Gefahr. Jeder Antragsteller ist für die Einhaltung der Kleingartenordnung sowie für Ordnung und Sicherheit auf dem Gelände und für alle Handlungen der Teilnehmer der Veranstaltung eigenverantwortlich.

Für auftretende Schäden haftet der Antragsteller gegenüber dem Verein. Eine Haftung des Vereins oder des Vorstandes ist in jedem Fall ausgeschlossen.


Wir weisen besonders darauf hin, dass offenes Feuer, außer Holzkohlegrill im Freien, auf dem gesamten Vereinsgelände untersagt ist. Ebenso sind Veränderungen am Baukörper jeglicher Art ohne Zustimmung des Vorstandes nicht gestattet.

Das Vereinsheim ist durch den Arbeitseinsatz der Mitglieder entstanden. Dementsprechend ist mit dem Objekt, dem gesamten Inventar sowie der Musikanlage pfleglich umzugehen.

Nach Nutzung ist das Objekt in sauberem Zustand zu übergeben.